Umgang mit dem Coronavirus an der SRH Hochschule Heidelberg
Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen an unserer Hochschule
Mit Wirkung vom 31. Januar und 2. Februar 2023 wurden neben der Arbeitsschutzverordnung auch die verbliebenen, für den Hochschulbetrieb relevanten Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung aufgehoben. Um die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit und im Studium an der SRH Hochschule Heidelberg auch unabhängig von der Coronapandemie zu sichern, fordert die Hochschulleitung jedoch weiterhin zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf.
Empfehlung bei Krankheitssymptomen
Sollten Sie Erkrankungssymptome – wie z. B. Halskratzen – bei sich feststellen, die Ihre Studierfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit nicht einschränken, empfiehlt die Hochschulleitung weiterhin, in den Gebäuden auf dem Campus eine FFP2-Maske zu tragen und Abstand zu anderen Personen zu halten, um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren.
Teilnahme an Prüfungen bei Krankheitssymptomen
Für die Durchführung von Prüfungen gelten keine coronabedingten Sonderregelungen mehr. Bei starker Symptomatik kann, wie bei anderen Erkrankungen auch, unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt der Rücktritt von der Prüfung erklärt und binnen drei Werktagen ein entsprechender Nachweis (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) vorgelegt werden.