Master

Gesundheits- und Sozialrecht

  • Master of Laws (LL.M.)
  • 4 Semester
  • Vollzeit
  • 120 ECTS
  • 690 € / Monat
  • Vereinbar mit Beruf und Familie
  • Nur Wintersemester

Dein Masterstudium "Gesundheits- und Sozialrecht" integriert aktuelle Rechtsentwicklungen und greift sozial- und medizin- & gesundheitsrechtliche Fragen wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisorientiert auf.

  • deutsch
  • Wintersemester
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Deine Lerninhalte
Das lernst du

Die Mischung macht’s: Dein Masterstudium erfasst sowohl ausreichende Grundlagen im allgemeinen Sozialrecht als auch die nötige anwendungsbezogene Vertiefung auf Feldern des Medizin- und Gesundheitsrechts. Denn der demografische Wandel und die Verrechtlichung der medizinischen Versorgung stellen unsere Gesellschaft seit Jahren vor immer neue Herausforderungen. Diese Entwicklung und die Bewältigung dieser Aufgaben erfordern breit qualifizierte und sehr gut ausgebildete Führungskräfte mit besonderen Rechtskenntnissen im Gesundheits- und Sozialwesen.

Daher vermitteln wir dir neben den juristischen Inhalten betriebswirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Grundlagen mit dem Fokus auf die Sozial- und Gesundheitsfürsorge. Die zwei Schwerpunkte eröffnen dir zudem die Möglichkeit, das Studium auf deine konkreten beruflichen Ziele hin auszurichten.

Die Präsenzzeiten im Studium liegen ausschließlich an zwei bis drei Tagen in der Woche (Donnerstag und Freitag, in Ausnahmen auch am Samstag). Dies ermöglicht es dir, dein Studium mit deiner Familie oder mit deinem Job zu vereinbaren. Ebenso kannst du neben dem Studium zusätzliche Praxiserfahrung sammeln.

Deine Perspektiven
Innovatives Denken, das sich auszahlt

Mit dem Abschluss deines Studiums erhältst du die Möglichkeit in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens eine verantwortungsvolle Position im Management einzunehmen. Ausgestattet mit soliden juristischen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie mit Leitungskompetenzen bist du bestens gerüstet für spannende Job-Angebote mit Führungsverantwortung in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft, z. B.:

  • Träger sozialer Dienste und Einrichtungen
  • Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegesektors (z. B. Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime)
  • Öffentlicher Dienst (Kommunen, Sozialversicherungsträger, Landesverwaltung)
  • Sozial- und Wohlfahrtsverbände
  • Selbsthilfegruppen und -vereinigungen
  • Gewerkschaften
  • Personalabteilungen

Das Studium eignet sich sehr gut zur Weiterqualifizierung für Beschäftigte mit einem nicht juristischen Studienabschluss, die ihre juristische Fachkompetenz stärken und sich auf Leitungsaufgaben im mittleren und höheren Management im Bereich der Sozial- und Gesundheitsfürsorge vorbereiten wollen.

Entsprechend gute Perspektiven eröffnet der Master Gesundheits- und Sozialrecht, LL. M. für alle, die nach einem juristischen Erststudium den (Wieder-)Einstieg auf einem Arbeitsmarkt finden wollen, der stetig wächst und immer vielfältigere Beschäftigungsmöglichkeiten bietet.

Gleichzeitig eröffnet sich dir der Weg einer wissenschaftlichen Laufbahn und Promotion, die du im Anschluss an dein Masterstudium aufnehmen kannst. Voraussetzung hierfür ist i.d.R., dass du über einen ersten akademischen Abschluss (z. B. Bachelor, Diplom oder Magister) verfügst.

Infotage Infotag Mai 2023

Du hast Interesse, an unserer Hochschule zu studieren? Dann komm zu unserem Infotag auf unserem schönen Heidelberger Campus! Erfahre mehr über unsere Studiengänge, unsere Hochschule, triff Dozent:innen und tausche dich mit Studierenden aus.

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Studienverlaufsplan Gesundheits- und Sozialrecht (LL.M.) Dein Lehrplan

4 Semester 120 ECTS
1. Semester
  • Methodik des Rechts und rechtliche Grundlagen 8
  • Sozialrechtliche Ansprüche I (inkl. Sozialverwaltungsrecht) 6
  • Betriebswirtschaftslehre: Rechnungswesen und Controlling 8
  • Sozialrechtliche Ansprüche II 6
2. Semester
  • Medizin- und Gesundheitsrecht 8
  • Organisationsformen in Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge 8
  • Arbeitsrecht inkl. Sozialversicherungsrecht 8
  • Wahlpflichtfach 8
3. Semester
  • Management und Führung in interdisziplinären Teams 8
  • Auslandsstudium/(Auslands-)Praktikum 28
  • Begleit- und Reflexionsseminar 2
4. Semester
  • Master-Thesis Begleitseminar 2
  • Masterthesis 20

Ich rate unseren Studierenden stets sich an den weisen Spruch von Mahatma Gandhi zu erinnern: "Lerne, als würdest du ewig leben." Nach diesem Motto gestalte ich meinen Unterricht und stehe unseren Studierenden als Lehrbegleiterin gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Julia Gokel, Studiendekanin, Gesundheits- und Sozialrecht (LL.M.)

Zugangsvoraussetzungen
Das solltest du mitbringen

Zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg kannst du zugelassen werden,

  • wenn du ein ersten juristischen Studienabschluss (180 ECTS) mit Durchchnittsnote mind. "gut" (LL.B., Diplom) oder ein Staatsexamen besitzt,
  • wenn du einen berufsqualifizierenden Studienabschluss (z. B. Soziale Arbeit, BWL) mit Rechtsanteilen von mindestens 30 CPs (oder Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis mit juristischer Tätigkeit) vorweisen kannst. Ein Teilausgleich ist möglich durch eine Teilnahme an einem sechswöchigen Vormodul (September/Oktober) zu rechtlichen Grundlagen.

Kommst du aus dem Ausland, kannst du zugelassen werden,

  • wenn du uns eine Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDaF-Prüfung) vorlegen kannst
  • und wenn du zusätzlich unser Auswahlverfahren erfolgreich absolviert hast.

Dieser Studiengang ist als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben förderbar. Mehr Informationen dazu hier.

Kosten und Finanzierung
So viel kostet das Studium

Unsere Studiengebühren für den Studiengang Gesundheits- und Sozialrecht (LL.M.) betragen 690 € monatlich; außerdem zahlst du eine einmalige Immatrikulationsgebühr von 750 €.

Solltest du aus einem Nicht-EWR-Staat ohne Niederlassungserlaubnis kommen, beträgt die Immatrikulationsgebühr 1.000 € – die Studiengebühren musst du für ein Jahr im Voraus zahlen. Ab dem zweiten Studienjahr müssen die Zahlungen für die restliche Studienzeit im Voraus in jährlichen Zahlungen spätestens 14 Tage vor Ablauf der bereits gezahlten Studienperiode durchgeführt werden.

Mehr Infos und Zahlungsmodalitäten kannst du der aktuellen Gebührenordnung entnehmen (gültig ab 01.12.2020).

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Bewerbungsprozess und Fristen

Wir freuen uns, dich bald an der SRH Hochschule Heidelberg begrüßen zu dürfen!
Bewerbungsfristen haben wir nicht. So sieht dein Bewerbungsprozess aus:

  • Bei Interesse am Masterstudiengang Gesundheits- und Sozialrecht kannst du uns deine Bewerbung ganz einfach und bequem online zukommen lassen.
  • Bei etwaigen technischen Schwierigkeiten mit der Online-Bewerbung oder bei Fragen rund um deine Bewerbung steht dir deine Ansprechpartnerin Sarah Grabe gerne zur Verfügung.
  • Wenn du die Zulassungsbedingungen erfüllst, laden wir dich zu einem Auswahlgespräch ein
  • Bei erfolgreichem Auswahlgespräch erhältst du von uns die Zusage und den Studienvertrag
  • Du unterschreibst den Studienvertrag und sendest ihn an uns zurück
  • Du zahlst die Anmeldegebühr
  • Solltest du aus einem Nicht-EU-Land kommen, zahlst du zusätzlich zur Anmeldegebühr deine Studiengebühr ein Jahr im Voraus. Ab dem zweiten Studienjahr müssen die Zahlungen für die restliche Studienzeit im Voraus in jährlichen Zahlungen spätestens 14 Tage vor Ablauf der bereits gezahlten Studienperiode durchgeführt werden.
  • Wir erstellen dir deinen Zulassungsbescheid
  • Du nimmst an unseren Startklar-Tagen teil - und los geht dein Studium!
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